Urteile: Faltenunterspritzung durch die Kosmetikerin

08.05.2018
Foto: Nestor Rizhniak/Shutterstock.com

Die Frage wann eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde bei Behandlungen im Kosmetikinstitut vorliegt, hat in Zeiten, in denen die Dienstleistung der Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure häufig von Kunden nachgefragt wird, eine besondere Aktualität. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hatte in seinem Urteil vom 17. Februar 2012 (Az: 4 U 197/11) darüber entschieden, ob Faltenunterspritzung grundsätzlich eine Ausübung von Heilkunde darstellt, und somit auf jeden Fall erlaubsnispflichtig ist.

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