Fotos: SFIO CRACHO, nadia_if, fizkes, Andrey_Popov, sdx15/Shutterstock.com
Ein Unternehmen wurde dazu verurteilt, dem Kläger 100 Euro immateriellen Schadensersatz zu zahlen, da es Google Fonts remote auf ihrer Website eingebunden hatte. Die IP-Adresse des Klägers war nachweislich an Google weitergeleitet worden, ohne dass der Kläger sein Einverständnis gegeben hatte. Nach § 823 Abs. 1 BGB sah man darin eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Seither haben Abmahnungen deutlich zugenommen und besagte Abmahnkanzleien nutzen das Urteil, um Schadensersatz zu fordern.
LG München, Urteil vom Januar 2022 – Az.: 3 O 17493/20
Das könnte Sie auch interessieren
Artikel
Wie du die häufigsten Fehler umgehst
Artikel
Wie du mit verärgerten und gestressten Kunden umgehst
Artikel
Den Produktverkauf ins Rollen bringen
Mehr aus der Rubrik Institute im Fokus
Artikel
Mit diesen Selbstmanagement-Tools schaffst du einen positiven Institutsalltag!
Artikel
Den richtigen Produkt- und Depotpartner finden – Wie beginnt man die Suche nach einem neuen Produktpartner?
Artikel
Mein Weg rauf auf die Erfolgsleiter – In unserer neuen Business-Serie stellen wir Ihnen Beauty-Experten vor, die bere
Artikel
Mein Weg rauf auf die Erfolgsleiter – In unserer neuen Business-Serie stellen wir Ihnen Beauty-Experten vor, die bere
Artikel
Patrycja Jerems (links) und Melita Staudinger (rechts) sind die neuen Gewinnerinnen des „Best of Beauty“-Wettbewerbs
Artikel
„Seit über 40 Jahren durfte ich nun bei Tana sein und es war für mich eine tolle Zeit!